Gebührentarif
KFZ/bewegliche Sachgüter
1. Ausfertigungsgebühr:
für ein Darlehen bis € 49,- € 2,-
für ein Darlehen von € 50,- bis € 99,- € 3,-
für ein Darlehen von € 100,- bis € 199,- € 5,-
für ein Darlehen von € 200,- bis € 999,- € 10,-
für ein Darlehen ab € 1.000,- € 15,-
Bei Darlehensaufnahme und bei jeder Umsetzung fällig.
2. Bei der Auslösung, Umsetzung oder Verwertung verfallener Pfänder sind zu entrichten:
Darlehenszinsen vom Pfanddarlehen 1,75 % pro Halbmonat
Die Zinsen werden bis zur Auslösung, Umsetzung (Prolongation) oder Versteigerung des Pfandes halbmonatlich berechnet.
Für Pfänder, die vor Ablauf des ersten Monats ausgelöst oder umgesetzt werden, werden die Zinsen und Gebühren für den ganzen Monat voll gerechnet.
3. Platzgeld
Für Gold und Silberschmuck € 2,-
für kleine Gegenstände (Handy, Notebook, Tablet, Uhren…) € 4,-
für große Gegenstände (Fernseher, große Lautsprecher und Musikinstrumente…) € 8,-
für Fahrräder und E-Scooter € 10,-
für KFZ pro Quadratmeter € 4,50
Bei der Auslösung, Umsetzung oder Verwertung verfallener Pfänder monatlich zu entrichten.
4. Umsetzung (Prolongation) eines Pfanddarlehens wird vom Standpunkt der Zinsen- und
Gebührenbemessung wie eine Neubelehnung behandelt.
5. Versteigerungsgebühr für Pfänder: vom Meistbot 18 %
Gebühren für freihändige Verwertung vom Veräußerungswert 18 %
von Pfändern:
inklusive Umsatzsteuer bei Differenzbesteuerung
6. Lagergebühr für ausgelöste, nicht behobene Pfänder, wie im Punkt 3
pro begonnenem Monat ab Auslösung
7. Bearbeitungsgebühr von Verlustanzeigen und Zurückstellung vom Verkauf *)
pro Pfandschein € 10,-
8. Spesenersatz. Alle angemessenen Spesen, die im zweckentsprechenden Zusammenhang mit einem
Geschäftsfall vom Pfandgeber verursacht werden, bei bewegliche Sachgüter Portogebühren, bei KFZ Begutachtung, Verwahrung/Garagierung, Lagerung, Überstellung, Rückholung sowie im Falle der Verwertung und Abmeldung verbundene Kosten in angemessener Höhe sind der Gesellschaft zu ersetzen.
Bei der Auslösung, Umsetzung oder Verwertung verfallener Pfänder fällig.
Die Umsetzung (Prolongation) eines Pfanddarlehens wird bezüglich der Zinsen- und Gebührenbemessung wie eine Neubelehnung behandelt.
9. Der Versicherungswert beträgt, sofern auf dem Pfandschein nichts anderes angegeben ist,
das Eineinhalbfache des Darlehens.
*) einschließlich Umsatzsteuer
Alle Gebühren beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern kein besonderer Hinweis besteht.
eBörse GmbH
Wien, 21.02.2023